Die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister sind ein obligatorischer Schritt für UG, GmbH und AG. Fehler in dieser Phase führen häufig zur Rückgabe der Unterlagen, zu doppelten Kosten und zu Verzögerungen.
✔ Firmenname auf Einzigartigkeit geprüft
✔ Gesellschaftsvertrag korrekt vorbereitet
✔ Anteile der Gesellschafter und Geschäftsführer festgelegt
✔ Geschäftsadresse bestätigt
✔ Termin beim Notar vereinbart