Das Gründungsverfahren ist weitgehend standardisiert. Für internationale Unternehmer entstehen organisatorische Schwierigkeiten jedoch häufig an Stellen, an denen sie zunächst nicht damit rechnen.
Schritt 1. Gesellschafter und Geschäftsführer festlegenZunächst muss entschieden werden, wer die Gesellschaft gründet, wie die Geschäftsanteile verteilt werden und wer die Geschäftsführung als Geschäftsführer übernimmt.
Eine Gesellschaft kann nur einen Gesellschafter haben, der gleichzeitig als Geschäftsführer tätig ist.
Die Gesellschafterstellung und die Geschäftsführung sind jedoch rechtlich unterschiedliche Funktionen.
Wenn der Geschäftsführer nicht in Deutschland wohnt, sollte gesondert geprüft werden, ob und wie er seine Aufgaben tatsächlich wahrnehmen, mit Behörden kommunizieren und die Identitätsprüfung bei Banken durchlaufen kann.
Schritt 2. Firmennamen und Unternehmensgegenstand festlegenDer Firmenname muss den deutschen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Es empfiehlt sich, den gewünschten Namen vorab bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) prüfen zu lassen und mögliche Konflikte mit bestehenden Markenrechten zu berücksichtigen.
Im Gesellschaftsvertrag wird der Unternehmensgegenstand festgelegt, also die Tätigkeit, die das Unternehmen ausüben soll.
Eine zu unbestimmte Beschreibung kann bei der Registrierung zusätzliche Rückfragen auslösen.
Wenn für die geplante Tätigkeit eine Lizenz oder besondere Genehmigung erforderlich ist, muss dies gesondert geklärt werden. Die Eintragung einer Gesellschaft ersetzt keine branchenspezifischen Erlaubnisse.
Schritt 3. Geschäftsanschrift in Deutschland festlegenDie Gesellschaft benötigt die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu ihrem Sitz sowie eine im Handelsregister eingetragene inländische Geschäftsanschrift.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Adresse eines spezialisierten Büroservices genutzt werden. Ein einfaches Postfach reicht jedoch nicht aus, wenn damit die gesetzlichen Anforderungen an die Geschäftsanschrift nicht erfüllt werden.
Vor der Unterzeichnung der Gründungsunterlagen sollte sichergestellt werden, dass die gewählte Adresse für die Registrierung und den Empfang offizieller Korrespondenz geeignet ist.
Schritt 4. Gründungsunterlagen vorbereitenBei einer einfachen Gesellschaftsstruktur mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer kann das Musterprotokoll verwendet werden.
Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Gründungsdokument, mit dem sich die Gründungskosten reduzieren lassen.
Allerdings bietet das Musterprotokoll nur begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten und erlaubt keine flexible Regelung der Beziehungen zwischen den Gesellschaftern.
Wenn mehrere Geschäftspartner beteiligt sind, besondere Geschäftsführungsregelungen, gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen oder eine komplexere Unternehmensstruktur vorgesehen sind, sollte ein individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag in Betracht gezogen werden.
Schritt 5. Notarielle Beurkundung durchführenDie Gründung einer UG oder GmbH erfordert eine notarielle Beurkundung.
Der Notar prüft die Unterlagen, beurkundet die erforderlichen Erklärungen und bereitet die Anmeldung zum Handelsregister vor.
In Deutschland gibt es außerdem offizielle Online-Verfahren zur Gründung einer UG oder GmbH. Dafür müssen jedoch geeignete elektronische Identifikationsmittel vorhanden und die technischen Voraussetzungen erfüllt sein.
Ob das konkrete Gründungsverfahren online durchgeführt werden kann, sollte vorab geklärt werden.
Schritt 6. Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlenNach der notariellen Gründung wird üblicherweise ein Geschäftskonto für die Gesellschaft in Gründung eröffnet und das vorgesehene Stammkapital eingezahlt.
Bei einer UG muss das Stammkapital vollständig eingezahlt werden.
Für die GmbH gelten bei einer regulären Bargründung andere gesetzliche Einzahlungsvorschriften.
Gerade bei der Kontoeröffnung können für internationale Unternehmer Verzögerungen entstehen.
Die Bank kann Unterlagen zu den Gesellschaftern und Geschäftsführern, Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten, den geplanten Geschäftsvorgängen, Geschäftspartnern und zur Herkunft der finanziellen Mittel verlangen.
Die notariellen Gründungsunterlagen bedeuten nicht, dass jede Bank verpflichtet ist, ein Geschäftskonto zu eröffnen.
Schritt 7. Gesellschaft ins Handelsregister eintragen lassenNachdem die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, reicht der Notar die Anmeldung beim zuständigen Registergericht ein.
Die Angaben zur Gesellschaft werden in das Handelsregister eingetragen.
Erst mit der Eintragung entsteht die UG oder GmbH als juristische Person.
Vor der Eintragung befindet sich die Gesellschaft in der Gründungsphase. Für diese sogenannte Vorgesellschaft gelten besondere Haftungsregelungen.
Schritt 8. Gewerbe anmelden und weitere gesetzliche Pflichten erfüllenNach der Gründung müssen je nach Einzelfall weitere Schritte organisiert werden:
- Gewerbeanmeldung, sofern für die Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist;
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt und Beantragung einer Steuernummer;
- Eintragung und Aktualisierung der Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister;
- Einrichtung der Buchführung und ordnungsgemäße Dokumentation der Geschäftsvorgänge;
- Erforderliche Arbeitgeberregistrierungen bei der Beschäftigung von Mitarbeitern;
- Branchenspezifische Genehmigungen und besondere Registrierungen.
Die Reihenfolge einzelner Schritte hängt von der Geschäftstätigkeit und der Struktur des Unternehmens ab.
Wichtig: Die Eintragung ins Handelsregister bedeutet noch nicht, dass die Gesellschaft bereits über sämtliche Steuernummern, Genehmigungen, einen uneingeschränkt nutzbaren Geschäftskontozugang und die notwendige Infrastruktur für den operativen Geschäftsbetrieb verfügt.